Pressemitteilung vom 24.02.2022 – Sperrfrist 25.02.2022, 11 Uhr
Die Industrie- und Handelskammern Chemnitz, Dresden und Leipzig, der Silicon Saxony e. V. und der Verein Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen begrüßen die Initiative der Sächsischen Staatsregierung für ein Integrations- und Teilhabegesetz und fordern die Verankerung von Erwerbsmigration als wesentlichen Grundstein eines selbstbewussten Fachkräfte-Standortmarketings.
Laut Bundesagentur für Arbeit werden Sachsen bis 2030 rund 330.000 qualifizierte Fachkräfte fehlen. Schon heute liegt das Minus laut einer Hochrechnung des Fachkräftemonitorings der IHK bei rund 100.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Woran es laut gleicher Quelle jedoch nicht mangelt, ist die Bereitschaft der sächsischen Wirtschaft, ausländisches Personal einzustellen: Mehr als ein Drittel der Unternehmen tut dies bereits, weitere 30% befinden sich in der Planung.
Die Industrie- und Handelskammern sowie die Vereine Silicon Saxony und Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen unterstützen das Bemühen des Freistaates, Perspektiven gegen das Defizit zu entwickeln. Ein Sachsen-eigenes Integrations- und Teilhabegesetz ist ein wichtiges Instrument, um den Zuzug gut ausgebildeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erleichtern. Die bisherigen Vorhaben werden jedoch nicht genügen, den Bedarf zu decken. Zumal das Fachkräftemonitoring das Fehlen sächsischer Regelungen zur Erwerbsmigration schmerzlich bewusst macht. Von den Möglichkeiten durch das Bundes-Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben bisher lediglich 2% der sächsischen Unternehmen Gebrauch gemacht.
Um das vom Freistaat längst erkannte Potenzial von Menschen mit Migrationshintergrund für den Fachkräftezuwachs zu stärken und zu verstetigen, braucht es zwei konkrete Ansätze:
- Das Sächsische Integrations- und Teilhabegesetz muss Erwerbsmigration als strategischen Bestandteil der Integrationsbemühungen verankern.
- Der Freistaat muss seine Bemühungen für ein proaktives Fachkräfte-Standortmarketing deutlich verstärken.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien im Zuge des Gesetzesvorhabens zum Prinzip „Fordern und Fördern“ und zur Intensivierung der „…Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten“ bekannt. Dem gilt es nun Taten folgen zu lassen.
Das Integrationsmonitoring der Länder aus dem Jahr 2021 belegt: Die Quote der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund in Sachsen (62,6%) ist im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt besonders niedrig. Die Verankerung von Erwerbsmigration im SITG, geknüpft an finanzielle Entlastungen für Unternehmen, ist ein wichtiger Schritt, dieses Verhältnis anzugleichen. Stand jetzt bilden laut IHK Monitoring Kosten für Bürokratie, Rekrutierung, Qualifizierung und den Abbau von Sprachbarrieren eklatante Hemmschwellen für die Einstellung ausländischen Personals. Gesetzliche Regelungen auch für sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse für Personal aus Drittstaaten erleichtern die Evaluation von Arbeitsmarktzugängen, Abschlüssen und Qualifizierungsmaßnahmen.
Eine erfolgreiche und gesunde Wirtschaft fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und leistet durch die Integration ausländischer Arbeitskräfte einen beachtlichen Anteil zu interkultureller Verständigung.
Erwerbsmigration als Gesetzesbestandteil birgt das Potenzial, Sachsen zu einem verlässlichen Partner innerhalb des Community Buildings mit Recruiting-Zielregionen zu machen – als wichtige Basis, um Sachsen mit einem proaktiven Fachkräfte-Standortmarketing konkurrenzfähig national wie international aufzustellen.
Der prosperierende Wirtschaftsstandort Sachsen muss im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe als attraktiver Lebens- und Arbeitsraum platziert werden. Dabei gilt es auch, weltweit Talente auszumachen und mittels Förderung ihrer Potenziale Anreize zu schaffen, sich für eine Perspektive in Sachsen zu entscheiden.
Hürden müssen abgebaut, Innovationen erleichtert werden. 30% der Start-ups in Deutschland werden schon jetzt von Migrantinnen und Migranten gegründet. Vielfalt ist als Innovationsmotor längst nicht mehr wegzudiskutieren. Sachsen kann sich mit überzeugten und überzeugenden Schritten als Vorreiter in Szene setzen – mit Kenntnis der Bedürfnisse des eigenen Wirtschaftsstandortes und der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, zur Sicherung des Wohlstandes und der demokratischen Grundwerte.
Menschen, die gemeinsam etwas schaffen, bauen Ressentiment ab und wirken so unwillkürlich für ein wohlwollendes, wertebasiertes Miteinander auf Augenhöhe. Bereits das Gutachten „Bedarf, Voraussetzungen und Umsetzungsmöglichkeiten eines sächsischen Integrationsgesetzes“ des Zentrums für Integrationsstudien der TU Dresden aus dem Jahr 2017 verweist darauf, dass die „Interkulturelle Öffnung von Betrieben im Sinne einer erfolgreichen Eingliederung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund durch die Implementierung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten […] nicht zuletzt auch der Extremismusprävention in den Belegschaften dienen“ kann.
Quintessenz
Sachsen kann und muss sich im nationalen und internationalen Vergleich als Schrittmacher einer modernen Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik profilieren.
Dafür ist es essenziell, dass die Integration internationaler Fachkräfte in die sächsische Wirtschaft und Zivilgesellschaft durch die Verankerung der Erwerbsmigration im SITG nachhaltig gesichert und Sachsen durch ein innovatives Fachkräfte-Standortmarketing als attraktiver Lebensraum international etabliert wird.
Pressemitteilung Silicon Saxony e.V.
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